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Illegaler Weihnachtsaal
Veröffentlicht: 27.12.2011 03:1722.12.2011
Illegaler Weihnachtsaal
Ein Angler aus Südseeland wurde erwischt, weil er seinen Fang von Aal und Forelle verkaufen wollte, was illegal ist.
Freizeitfischer dürfen ihren Fang nicht verkaufen. Dessen Ungeachtet war eine große Lagerhaltung an Aal und Forellen erfüllt. Am Dienstag den 20.12. kamen Fischereiinspektoren mit Lebensmittelkontrolleuere der NaturErhvervstyrelsen zu einer unangekündigten Nachprüfung zu dem Angler aus Süd-Seeland.
An der Adresse wurden 140 kg Räucheraal und 120 kg geräucherte Regenbogenforellen gefunden. Der Fisch mit einem Gesamtumsatz von ca. DKK 50.000 wurde sofort entsorgt.
Neben Fischen wurde auch ein Orderbuch für 2010 und 2011 gefunden. Das Orderbuch wird weitere Untersuchungen nach sich ziehen. Einige Angler können sich auf diesen Fall freuen, wenn es nach Bedarf erforderlich sein wird, weitere Geldstrafen und Beschlagnahmen vorzunehmen.
Während des Besuches verkehrten 8-10 Kunden, aber sie mussten alle leer ausgehen. Etwa 100 kg Aale waren mit Datum 20. Dezember als Verkaufsdatum markiert.
Der Freizeitfischer gab seinen Fang zum Verkauf, obwohl das verboten ist. Die normale Strafe ist die Ermittlung des Wertes der verkauften oder zu verkaufenden Fische mit der Geldeinziehung bzw. Beschlagnahme und zusätzlich eine Geldstrafe von 1/3 des Wertes.
An der Adresse wurde auch eine Waffe gefunden, die die Polizei beschlagnahmte. Und zu allem Überfluss kommt Gemeindeschädigung auch vor, denn es wurde ein Wasserhahn auf der falschen Seite des Wasserzählers entdeckt.
Die Hauskontrollbesuche bei Anglern ist eine Erweiterung, die seit dem Sommer zur Observation gegen die illegale Verbreitung von Fängen durch Freizeit-Angler und –Fischer eingesetzt wird.
Verkaufsverbot
Freizeitangler dürfen ihren Fang nicht verkaufen. Es gibt mit anderen Worten ein Vertriebsverbot. Der Fang ist nur für den persönlichen Verbrauch.
Der Verkauf von eigenem Fang wird auf Einzelpersonen oder Unternehmen die als förderfähig registriert sind begrenzt, und die kommerzielle Fischerei als auch regionale Lebensmittelbetriebe sind befugt, einen Fischhandel zu betreiben.
Das Verkaufsverbot ergibt sich auch aus der Hege um die Fischbestände. Freizeitfischer haben eine Verantwortung für eine nachhaltige Fischerei, so dass die Fischbestände erhalten bleiben.
Kontakt
Stellvertretender Fischereinspekteur Henrik Nielsen, Fischereiinspectorat Ost, NaturErhvervstyrelsen, 72 18 56 13 hn@naturerhverv.dk
Frei übersetzt aus:
http://naturerhverv.fvm.dk/visningss...04&NewsID=6853
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